Im folgenden sind die nichthaushaltswirksamen Anträge der Linken im Gmünder Gemeinderat zusammen mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung aufgeführt.
5. Kommunikationsplattform für Bürgerinnen und Bürger
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtverwaltung
mit der Einrichtung oder Umnutzung einer bestehenden Kommunikationsplattform
für Bürgerinnen und Bürger („Bürgerplattform“) zu beauftragen.
Erläuterung:
Gemeint ist damit eine Internetplattform auf der aktiv und unter Betreuung der
Verwaltung diskutiert und Themen eingestellt werden können. Dies kann eine
neue Internetseite sein, aber ein Anknüpfen an bestehende Strukturen wäre
wünschenswerter, um vorhandene Strukturen weiterhin zu nutzen und um keine
Mehrkosten entstehen zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die sich rasant entwickelnde Medienlandschaft und die dynamische Veränderung
des Kommunikationsverhaltens in den vergangenen Jahren stellt auch
die Kommunikation der Verwaltung und der Kommunalpolitik mit den Bürgerinnen
und Bürgern vor neue Herausforderungen. Wo früher die klassische
unidirektionale reine Information über die traditionellen Medien, wie Tageszeitungen,
Bekanntmachungen, Broschüren, Presseinformationen und Prospekte
im Zentrum stand, muss sich eine moderne Bürgerverwaltung den Anforderungen
in einer digitalen Welt mit sozialen Medien und einer bidirektionalen
Kommunikation und dem Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern stellen.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat seit 2010 Schritt für Schritt im Rahmen der
bestehenden Haushaltsmöglichkeiten speziell seinen Internetauftritt und die
Präsenz in den sozialen Medien entwickelt und ausgebaut. Im Vergleich mit
anderen Städten ist die Stadt Schwäbisch Gmünd im Verhältnis von Haushaltsmitteln
zum Angebot sehr gut aufgestellt.
Gerade der facebook-Auftritt der Stadt ist derzeit mit fast 7000 im Austausch
stehenden Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Kommunikations- und
Kontaktmedium geworden und spielt damit in der Größenordnung weitaus
größerer Städte, wie beispielsweise Reutlingen. Das Modell „Schwäbisch
Gmünd“ findet inzwischen über die Region hinaus Beachtung und wird auch
im baden-württembergischen Städtetag intensiv beobachtet, genutzt, und
begleitet. Die Erfahrungen in Schwäbisch Gmünd fließen derzeit mit ihrem
Modellcharakter in eine grundlegende Orientierungshilfe des Städtetags für
andere Städte ein.
Der jüngste Umbau des eigenen städtischen Internetangebots ermöglicht inzwischen
auch ohne große grundlegende neue Technikimplementierung die
Nutzung neuer Kommunikationsformen mit der Bürgerschaft auch außerhalb
facebooks.
Für entsprechende Bürgerplattformen gibt es auch andernorts bereits zahlreiche
Erfahrungen mit unterschiedlichem Erfolg:
Über eigene Webseite zum Beispiel http://www.organizing-berlin.de/.
– autonom, wird von der/den Initiative/n selbst gegründet und betrieben,
hohe Zugangshürden, auch für kleine Interessengruppen interessant,
Basierend auf OS Tool wie WordPress und anderen.
Integration/Angliederung in städtischen Webseiten
– mit städtischer Technik, externe Redakteure, aktuelle Technik,
sicher durch automatische Anpassungen an neue Techniken,
relativ einfacher Zugang.
Forum
– nur moderiert möglich, zeitnahe und direkte Kommentare/Diskussionen,
unter Umständen rechtliche Probleme (wer überwacht die Einträge, Freigaben…),
inhaltliche Prüfung, einfacher Zugang aber effektiv, nur bei einer
gewissen Menge von Teilnehmern. Versuche in Gmünd an anderer
Stelle bislang gescheitert
Blog, mit Kommentarfunktion
– entspricht der Webseite plus Forum (Kommentarfunktion) siehe oben
Social Media Plattformen
– In Schwäbisch Gmünd umgesetzt. Jeder hat die Möglichkeit Inhalte einzustellen
und somit Diskussionen anzuregen, breite Öffentlichkeit, hoher
Aufmerksamkeitswert, einfacher Zugang, niedrige Hemmschwelle.
Nachteil: bekannte Datenschutzprobleme, keine eigene Steuerungsmöglichkeit
der Rahmenbedingungen.
Fazit und Empfehlung:
Ist die Motivation der Bürgerschaft groß genug an entsprechenden Diskussionen
teilzunehmen, lohnt sich die Entwicklung eines eigenständigen Tools im
Rahmen des bestehenden Webauftritts. Im Moment läuft ansonsten die Bürgerbeteiligung
über Facebook in Schwäbisch Gmünd sehr effektiv und weitreichend.
Das derzeitige Verwaltungskonzept einer sukzessiven Weiterentwicklung des
bestehenden Internetauftritts im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel
und der Beteiligung an sozialen Medien sollte daher weiterverfolgt werden.
Möglich ist im Rahmen dieser kontinuierlichen Fortschreibung bei bestimmten
und genau definierten Projekten und Fragestellungen eine Bürgerplattform
auf der eigenen Website anzubieten. Ein Beispiel dafür war die Diskussionsmöglichkeit
beim Tunnelfilterdialog.
Für die technische Umsetzung einer solchen Plattform würden voraussichtlich
zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 7.000 Euro benötigt.
Beachtet werden sollte dabei allerdings, dass für die inhaltliche Betreuung
während eines solchen Beteiligungsprojekts zu einem bestimmten Thema
auch entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
müssten.
6. Aufträge an Aufsichtsratsmitglieder städtischer Eigengesellschaften
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtverwaltung
mit der Erstellung einer Vorlage zur Selbstverpflichtungserklärung
für Aufsichtsratsmitglieder zu beauftragen. Darin soll geregelt sein,
dass es Aufsichtsratsmitgliedern städtischer Eigengesellschaften nicht
möglich sein kann, Aufträge von diesen Gesellschaften direkt zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats in einer der städtischen Eigengesellschaften
(VGW, Stadtwerke, Landesgartenschau) stellt für jeden Aufsichtsrat
ein besonderes Mandat dar, für welches er ggf. auch persönlich in die Verantwortung
geht.
Hierbei ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, dass die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats ein möglichst breites Abbild des täglichen Lebens widerspiegelt
und viele Bereiche und Berufsgruppen abdeckt, damit der Aufsichtsrat
auch als Impulsgeber zur Weiterentwicklung der Gesellschaft fungieren
kann. Daher ist es durchaus sinnvoll und auch gewollt, dass z.B. Verantwortungsträger
von Unternehmen, Handwerksbetrieben und Architekten in den
Aufsichtsräten vertreten sind.
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Die Übernahme eines solchen höchstpersönlichen Mandats kann und darf aber
nicht dazu führen, dass die eigentliche Berufsausübung, die Berufsfreiheit der
Mitglieder in irgendeiner Form eingeschränkt wird. Es muss daher dem Aufsichtsratsmitglied
in seiner beruflichen Tätigkeit z.B. als Handwerker uneingeschränkt
und somit wie jedem anderen auch, ermöglicht werden, an Ausschreibungen
teilzunehmen und sich damit dem Wettbewerb zu stellen.
Selbstverständlich wird gerade bei der Angebotsabgabe von Aufsichtsratsmitgliedern
sehr sensibel mit der Materie umgegangen. Dies darf aber gleichwohl
nicht zum Nachteil des Aufsichtsratsmitglieds ausgelegt werden. Einen
Wettbewerbsausschluss kann und darf es nicht geben. Denn dies würde im
Ergebnis dazu führen, dass den Aufsichtsräten erheblicher Sach- und Fachverstand
verloren ginge.
Aus den genannten Gründen sieht die Stadtverwaltung keinen Handlungsbedarf
und keine rechtliche Verpflichtung für eine solche Selbstverpflichtungserklärung.
7. Bürgerhaushalt – Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsplanung
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt, dass die
Stadtverwaltung einen Bürgerhaushalt auf den Weg bringen soll.
Dazu wird die Verwaltung aufgefordert, einen öffentlich tagenden Arbeitskreis
ins Leben zu rufen, der sich mit der Vorbereitung auf die konkrete
Umsetzung im Haushalt 2014 auseinandersetzt.
Erläuterung:
Die Stadt Stuttgart hat im Jahr 2011 zum ersten Mal einen Bürgerhaushalt
durchgeführt und durchaus gute Erfahrungen dabei gemacht (siehe:
https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/broschuere/10 ).
Folgende Ziele werden mit einem solchen Bürgerhaushalt verfolgt:
– sollen besser über den städtischen Haushalt und die Vorhaben
der Stadt informiert werden.
– werden stärker als bisher in die Aufstellung des Stadthaushalts
einbezogen.
– sollen sich dadurch mehr mit ihrer Stadt identifizieren können.
7
– setzen durch ihre Vorschläge und Bewertungen eigene Prioritäten
und geben dem Gemeinderat und der Verwaltung damit eine
Entscheidungshilfe
Stellungnahme der Verwaltung
Der Begriff Bürgerhaushalt ist vielschichtig. Ziel der Stadt war und ist es, den
Bürgerhaushalt dahingehend auszugestalten, dass eine Bürgerbeteiligung bei
der Haushaltsplanung stattfindet. Aus diesem Grund wurde das Verfahren zur
Aufstellung des Haushalts bereits seit einigen Jahren dahingehend geändert,
dass die Ortsteile und damit die vor Ort gewählten Bürgervertreter sowie die
Bürgerschaft (öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats) die aus ihrer Sicht notwendigen
Maßnahmen frühzeitig anmelden und die Verwaltung im weiteren
Verlauf dann aktiv in die 10 Stadtteile und in den Bezirksbeirat Rehnenhof/
Wetzgau geht, um gemeinsam mit den Beteiligten die Anregungen, Wünsche
und Vorstellungen zu erörtern, Prioritäten zu setzen und aufgrund der finanziellen
Rahmenbedingungen das Machbare vom Wünschenswerten zu
trennen.
Diese Anregungen kommen hierbei vielfach aus der Mitte der Bürgerinnen
und Bürger.
Im letzten Jahr wurde das Verfahren dann dadurch ergänzt, dass, quasi für die
Kernstadt, erstmals auch der Haushaltsausschuss in die vorgezogenen Beratungen
eingebunden wurde.
Für die Haushaltsplanung 2014 soll das Verfahren nun nochmals dahingehend
erweitert werden, dass die 4 Stadtbezirke: Hardt, Südstadt, Weststadt und
Oststadt ebenfalls in den vorgenannten Ablauf integriert werden.
Was die weitere Entwicklung der Bürgerbeteiligung im Haushalt angeht, so
gibt es seitens der Verwaltung bereits ergänzende Überlegungen für die
kommenden Jahre.
Mit Blick darauf, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, Ihren gesamten
Haushalt bis zum Jahr 2020 von der bisherigen Kameralistik auf das Neue
Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), die Doppik, umzustellen,
ist es zur Bewältigung dieser umfangreichen und die gesamte Verwaltung
einbindenden Aufgabe zwingend erforderlich, im administrativen Bereich Optimierungen
zu erreichen. Aus diesem Grund könnte es sich die Verwaltung
vorstellen, in den Jahren 2015/2016 und 2017/2018 jeweils Doppelhaushalte
aufzustellen, um so personelle Freiräume für den Umstellungsprozess zu generieren.
Da mit einem Doppelhaushalt eine längere Bindungswirkung erreicht wird,
wäre in diesem Zusammenhang aus Sicht der Verwaltung eine noch stärkere
Bürgerbeteiligung durchaus sinnvoll. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass
auf der Homepage der Stadt im Jahr 2014 eine Kommunikationsplattform für
die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet wird (siehe: Nichthaushaltswirksamer
Antrag Ziffer 5), um so eine bessere Bürgermitwirkung zu erzielen und
Vorschläge und Ideen für die Haushaltsplanung 2015/2016 zu erhalten.
Das Verfahren soll hierbei, gerade am Verfahrensbeginn, möglichst einfach
und weitgehend kostenneutral eingerichtet und betrieben werden. Zur Vorstellung
der Plattform sowie der Festlegung der weiteren Schritte zur Behandlung
der diskutierten Beiträge im Haushaltsverfahren, strebt die Verwaltung
an, bis zum Frühjahr 2014 eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung
in den Haushaltsausschuss/Gemeinderat einzubringen.
14. Bericht über die Neukonzeption der Flüchtlingsunterbringung
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtverwaltung
zu beauftragen, einen Zwischenbericht über die Neukonzeption
der Flüchtlingsunterbringung in Schwäbisch Gmünd in einer der nächsten
Sozialausschusssitzungen abzugeben. Spätestens bis vor der Som13
merpause soll dieser Bericht dem Gemeinderat vorgestellt werden. Eine
Anwesenheit bei der Vorstellung des Berichtes eines Vertreters/einer
Vertreterin des Landratsamtes wäre an dieser Stelle sehr erwünscht.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadtverwaltung hatte den Gemeinderat zum Thema Flüchtlingsunterbringung
bzw. Neukonzeption einer Flüchtlingsunterbringung in der Stadt
Schwäbisch Gmünd zuletzt mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 256/2012 unterrichtet
bzw. den Beschluss gefasst, dass die Stadt Schwäbisch Gmünd neben
weiteren Beteiligten aktiv die Konzeption des Ostalbkreises zur vorläufigen
Unterbringung von Asylbewerbern als Pilotprojekt von Baden-
Württemberg unterstützt.
Entsprechend dem Auftrag des Gemeinderates arbeitet die Stadtverwaltung
eng mit der Landkreisverwaltung zusammen, um ein solches Pilotprojekt in
Schwäbisch Gmünd auf den Weg zu bringen. Zur Verwirklichung eines solchen
Pilotprojektes fanden bereits mehrere Gespräche u.a. mit dem Integrationsministerium
des Landes Baden-Württemberg statt. In einem Spitzengespräch
unter Beteiligung von Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Joachim Bläse
sowie Landrat Klaus Pavel und Integrationsministerin Öney konnten Eckpunkte
eines solchen Pilotprojektes erörtert werden. Das Land Baden-Württemberg
ist nun derzeit dabei, auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen,
um eine Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterbringung in Baden-
Württemberg nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell begleiten zu können.
Parallel finden zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis und der Stadt Schwäbisch
Gmünd Gespräche statt, wie eine solche dezentrale Flüchtlingsunterbringung
erfolgen kann.
Die Stadtverwaltung geht derzeit davon aus, dass bis zur Sommerpause ein
erster Bericht seitens des Landratsamtes Ostalbkreis in den Kreistag eingebracht
werden kann. Parallel zur Einbringung in den Kreistag wollen wir
selbstverständlich gerne den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd bzw.
den Sozialausschuss / Integrationsbeirat informieren.
Dies dürfte vor der Sommerpause 2013 geschehen.
22. Pflege städtischer Baumbestand
Bericht der Baumkommission und des zuständigen Fachamtes zu Strategie,
technischer Ausstattung, Personalbesetzung, Finanzausstattung sowie,
über den Umfang an Fremdvergaben bei der Baumpflege im Gemeinderat.
f) Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtverwaltung
zu beauftragen, eine Konzeption für die Pflege des städtischen
Baumbestandes zu erstellen.
Erläuterung:
Im Zuge der Landesgartenschau wurden viele neue Bäume in Schwäbisch
Gmünd gepflanzt und schon beim alten Bestand war es augenscheinlich,
dass es aufgrund des geringen Personals und der geringen Mittelbereitstellung
kaum möglich war, das ganze Stadtgebiet zu bearbeiten. Außerdem
wurden viele Baumfällungen mit dem schlechten Zustand der Bäume begründet,
was auch der geringen Pflege geschuldet war. Die Bedeutung der
Bäume – insbesondere der alten Bäume – wird anhand der großen öffentlichen
Aufmerksamkeit die dem Thema beigemessen wird deutlich und daher
sehen wir hier großen Handlungsbedarf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eingangs darf festgestellt werden, dass die Bestandserfassung und -pflege des
städtischen Baumbestandes nicht auf Handlungen aus dem Moment heraus
beruhen, sondern sowohl die Erfassung des Bestandes, die Dokumentation als
auch die daraus resultierenden Pflegeeingriffe aufeinander abgestimmt sind.
Grundlage hierfür ist das in der Stadt Schwäbisch Gmünd in Vorreiterfunktion
erstellte, gemarkungsumfassende, geographische Informationssystem (GIS).
Hier sind alle grünrelevanten Daten sowohl für die Beauftragung und Abrechnung
der Baumpflegearbeiten gegenüber dem Baubetriebsamt / der Stadtgärtnerei
als auch der Vergabe an Private enthalten.
Die Fachdaten geben hierbei Aussagen zu allen Stammdaten wie u.a.: Baumart,
Kronenvolumen, Höhe, Alter, Vitalität, Standsicherheit, Schutzstatus, usw.
Eine Datensammlung zu den Pflegemaßnahmen wie Zwieselbildung, Totholz,
Gabelung, Fäulnisbildungen sowie die Eintragung zu welchem Zeitpunkt eine
Inspektion durchgeführt werden muss, ist hierin ebenfalls enthalten.
All diese Daten werden im Rahmen der Baumkontrolle laufend aufgearbeitet
bzw. fortgeschrieben und stehen sowohl dem Baumpflegetrupp der Stadt als
auch für die Fremdvergabe zur Verfügung. Auch die anderen Ämter (Stadtplanungsamt,
Liegenschaftsamt, Hochbauamt, usw.) können im Rahmen der
interdisziplinären Zusammenarbeit auf dieses Baumkataster zurückgreifen.
Dies gilt genauso für die ebenfalls aufgestellte Grünflächendatei mit einer Flächen-
und Stückbilanzierung aller Grünflächen mit Pflegekategorien, Fortschreibung
der Daten, usw.
19
Das heißt, der Abteilung Garten und Friedhof steht mit diesem geographischen
Informationssystem ein vielfältig nutzbares, flexibles Betriebssystem zur
Verfügung.
Aufgrund der Finanz- und Haushaltssituation der Stadt sowie des seit Jahren
bestehenden Haushaltsstrukturprozesses musste die Finanzmittelausstattung
sowie der Personalbestand für Erhalt und Entwicklung des Baumbestandes
sehr restriktiv gehandhabt werden.
In den letzten Jahren mussten daher zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
zusätzlich zu den Leistungen des Baumpflegetrupps der Stadtgärtnerei im
Jahr ca. 50.000 € an Fremdvergabe aufgewandt werden. Auch in diesem Jahr
ist wieder mit einem Betrag in Höhe von rund 40.000 € zu rechnen (siehe
überplanmäßige Mittel Gemeinderatsdrucksache 114/2013). Dies dürfte sich
auch in den kommenden Jahren nicht ändern, da der Zuwachs am Großbaumbestand
der Stadt, extremere Wetterbedingungen und die vielen Neupflanzungen
der letzten 30 bis 40 Jahre schon allein aufgrund ihrer Größe bzw.
ihres Volumens (die meisten stehen in enger Nachbarschaft zu Gebäuden und
Straßen) umfangreicher Pflege- bzw. Leiteingriffe bedürfen.
Zum Haushalt werden wir die dringend zusätzlich benötigten Mittel anmelden.
Weiterhin schlägt die Stadtverwaltung vor, dass dem Gemeinderat auf der
Grundlage der vorstehenden Anträge im Herbst ein umfassender Bericht zu
der Bestandserfassung, der Fortschreibung, zu den Leistungen des Baubetriebsamtes
/ der Stadtgärtnerei bzw. zu der Fremdvergabe, vorlegt wird.
35. Sachstandsbericht Lärmschutzwand Oststadt
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtverwaltung
zu beauftragen, einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung/
Planung der Lärmschutzwand in der Gmünder Oststadt (Schindelackerweg)
zu geben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktuell ergibt sich hinsichtlich des Lärmschutzes an der B 29 Ost folgender
Kenntnisstand:
Dass es sich um den Bereich an der B 29 auf Höhe des Schindelackerwegs um
einen Lärm-Hot-Spot handelt ist bereits seit dem Jahr 2006 bekannt. BS Ingenieure
aus Ludwigsburg haben im Jahr 2006 ein Lärmgutachten für die B 29
Ost erstellt. Darin wird die Lärmsituation im Jahr 2005 / 2006 berechnet und
Varianten von Lärmschutzwänden untersucht. Das Lärmgutachten berücksichtigt
bereits die Existenz des Einhorntunnels. Jedoch gibt es deutliche
Abweichungen bei den Verkehrsbelastungen, die der Lärmberechnung zugrunde
gelegt sind, im Verhältnis zu aktualisierten Berechnungen der Planungsgruppe
Kölz. Das Gutachten von 2006 geht von einer Verkehrsbelastung
von etwa 23.000 Kfz/24 Std. für das Jahr 2015 aus, während die Analyseumlegung
der Planungsgruppe Kölz bereits auf etwa 32.000 Kfz/24 Std. für das Jahr
2014 kommt. Unter mehreren Entwurfsvorschlägen wird auch die Variante einer
470 m langen und 3 m hohen Lärmschutzwand von den BS Ingenieuren
berücksichtigt. Für diese Lärmschutzwand hat die Schneider Lärmschutztechnik
GmbH die Kosten auf brutto ca. 350.000 € geschätzt (Stand 2006).
Aktuelle Lärmkarten der LUBW bestätigen, dass auf Höhe des Schindelackerweges
bei der zur B 29 gerichteten Seite der Bebauung Überschreitungen des
Lärmpegels am Tag (65 dB (A)) auftreten. In der Nacht wird dort ebenfalls der
Lärmpegel (55 dB (A)) überschritten. Nach Auffassung des MVI Baden-
Württemberg sind für diese Bereiche Lärmplanungen vorzusehen.
Die Errichtung einer Lärmschutzwand an der B 29 Ost wäre jetzt jedoch an
mehrere Bedingungen gebunden. Laut Auskunft des Regierungspräsidiums
Stuttgart vom 26.02.2013 können Lärmschutzeinrichtungen an Bundesstraßen
prinzipiell erst dann durch den Bund finanziell gefördert werden, wenn
· auf Basis aktueller Verkehrszahlen Lärmberechnungen durch das Regierungspräsidium
Stuttgart durchgeführt werden,
· sich bei den Lärmberechnungen zeigt, dass kritische Lärmbelastungswerte
überschritten werden,
· aus der Überschreitung von Lärmbelastungswerten aktive und / oder passive
Lärmschutzmaßnahmen folgen und
29
· der Bund die dann vom Regierungspräsidium zur Lärmsanierung abgerufenen
Mittel auszahlt.
Nach Information des RP Stuttgart ist die Realisierung einer Lärmschutzwand
im Bereich B 29 Ost auch eng mit dem vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße
verknüpft. Der Bau einer Lärmschutzwand im Vorgriff darauf ist nicht sinnvoll,
da die neue Straßentrasse weiter entfernt von der Rems verlaufen soll als
die bisherige. Im Zusammenhang mit der neuen Linienführung der B 29 würde
ein wirksamer Lärmschutz heute dann wahrscheinlich zu weit von der zukünftigen
Fahrbahn entfernt sein.
Nach Öffnung des Einhorntunnels ist die Stadt Schwäbisch Gmünd in der
Pflicht, ihre vorgeschriebene Lärmminderungsplanung für die Gesamtstadt zu
starten. Es wird dabei ein Maßnahmenplan entwickelt, um alle bedeutenden
Lärmbelastungen im Stadtgebiet wirksam einzudämmen. In diesem Zusammenhang
wird die Lärmbelastung der Oststadt hinsichtlich ihres Stellenwertes
gewürdigt werden und machbare Gegenmaßnahmen beschlossen werden.
Bis zum vierstreifigen Ausbau der B 29 sind passive Lärmschutzmaßnahmen
(wie z. B. Lärmschutzfenster) die effektivste und nachhaltigste Lösung zur
Lärmminderung.
Zur Lärmsituation in der Oststadt:
Im Jahr 2003 wurde im Zuge der Planungen des Fachmarktzentrums Ost für
die Buch- und die Benzholzstraße eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt.
Da im Bereich Buchstraße und Schindelackerweg Pegelüberschreitungen
zu erwarten sind, wurde für die betroffenen Gebäude im Schindelackerweg
und in der Buchstraße passiver Lärmschutz (d. h. Schallschutzfenster)
empfohlen.
Aktuelle Überlegungen zur Lärmreduktion gehen davon aus, Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen einzuführen. Dies kann jedoch nach Information durch
das Rechts- und Ordnungsamt nur nach detaillierter Prüfung (Verkehrserhebung,
Lärmberechnungen samt Überschreitungen, gute Begründung gegenüber
dem RP) vom RP verordnet werden.
Auch bleibt nach Einpendeln der Verkehrssituation mit dem neuen Tunnel
abzuwarten, wie sich die Werte dann darstellen. Mit der nach Tunneleröffnung
aufzunehmenden verpflichtenden Lärmaktionsplanung wird diese Frage als
Grundlage für die weitere Vorgehensweise dargestellt werden.
44. Bericht über den Fuhrpark des Baubetriebsamts
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtverwaltung
mit der Erstellung eines Zustandsberichtes über den Bestand,
den Bedarf und die geplanten Neuanschaffungen für den Baubetriebshof
zu beauftragen. Besonders soll dabei der Winterdienst im Fokus liegen.
36
Stellungnahme der Verwaltung:
Der städtische Fuhrpark umfasst derzeit 106 Fahrzeuge (ohne Feuerwehr) zu
einem Neubeschaffungswert von ca. 5 Mio. €. In die Beschaffung von Fahrzeugen
und Maschinen wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt
1,90 Mio. € investiert, davon durchschnittlich 180.000 € pro Jahr für reine
Fahrzeugersatzbeschaffungen. Die kommunalen Fahrzeuge werden in einem
Zeitraum von 10 – 12 Jahren abgeschrieben. Das Durchschnittsalter des Fuhrparks
lag im Jahr 2012 bei 10 Jahren. Notwendig ist in den nächsten Jahren
der Ersatz einiger Großfahrzeuge, darunter mehrere LKWs und eine Großkehrmaschine.
Allerdings sind die finanziellen Mittel der Stadt eingeschränkt.
So stehen für sämtliche Beschaffungen (Fahrzeuge, Winterdienstausstattung,
Geräte, ..) 2013 ohne Haushaltsreste 350.000 € zur Verfügung. Dem Gemeinderat
wurde mit Drucksache 114/2013 vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2013 zusätzlich
50.000 € für Fahrzeugbeschaffungen bereitzustellen.
Die Verwaltung wird im Herbst im Zuge der Vorstellung des Winterdienstplans
2013 / 2014 auch einen ausführlichen Bericht zum Fuhrpark der Stadt
vorlegen.
47. Nothilfefonds Stadtwerke
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtwerke
mit der Umsetzung eines Nothilfefonds zu beauftragen. Dieser Fonds soll
zielgerichtet Zuschüsse geben können, um Kunden die in Notlage geraten
sind, zu unterstützen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Einige Haushalte in Schwäbisch Gmünd haben Probleme, ihre monatlichen
Abschlagszahlungen und / oder die (Jahresendab-)Rechnungen für die Energie-
und / oder Heizungsversorgung zu bezahlen. Ein Darlehen über die Sozialleistungsträger
zur Vermeidung einer Stromsperre ist i.d.R. nur für Personen
möglich, welche bereits laufende Sozialleistungen (z.B. SGB II oder SGB XII)
beziehen. Geringverdiener, Bezieher kleiner Renten und andere Haushalte mit
geringen Einkommen, die Wohngeld oder gar keine Leistungen bekommen,
haben bei größeren Rückständen erhebliche Schwierigkeiten, die notwendigen
Finanzmittel kurzfristig aufzubringen. Bei Rückständen droht die Sperre
der Strom- und / oder Wärmezufuhr, was für die betroffenen Haushalte eine
sehr große Härte bedeutet.
Die Stadtwerke bemühen sich regelmäßig im Rahmen ihrer zahlreichen Kundenkontakte,
bei erkennbaren Notsituationen durch individuelle und z.T.
großzügige Vereinbarungen (Ratenzahlungen) lindernd auf die Zahlungsverpflichtungen
im Zusammenhang mit der Lieferung von Energie und Wasser
einzuwirken und die betreffenden Kunden im Rahmen des Möglichen zu unterstützen.
Die Verwaltung möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass die
Stadtwerke Schwäbisch Gmünd eine GmbH sind, die unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten
geführt werden muss.
In den Netzbereichen unterliegen die Stadtwerke einer strengen Regulierung,
die Erlöse dafür sind gedeckelt. Zusammen mit den vom Gesetzgeber verursachten
Umlagen, Steuern und Abgaben sind bereits rd. 50% der gesamten
vereinnahmten Strombruttoerlöse eindeutig festgelegt und müssen eins zu
eins wieder abgeführt werden.
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Im Vertriebsbereich stehen die Stadtwerke in starkem Wettbewerb und die
Tarifpreise sind daher scharf kalkuliert. Jegliche finanzielle Unterstützung von
einzelnen Kundengruppen würde zwangsläufig zu einer wirtschaftlichen
Schlechterstellung der Stadtwerke führen und damit die restlichen Kunden
treffen, welche ihre Rechnung pünktlich und ohne Subvention bezahlen. Dies
kann der Öffentlichkeit nicht glaubwürdig vermittelt werden.
Die Einschätzung, ob wirklich eine Notsituation vorliegt, können die Stadtwerke
selbst auch nicht beurteilen. Dies obliegt den Sozialämtern und ggf. caritativen
Einrichtungen. Ihnen kommt auch die originäre Aufgabe zu, in Notsituationen
Soforthilfe zu leisten. Bei einer Vielzahl von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten
werden die Rechnungsbeträge bereits vom Sozialamt gezahlt.
Die Zusammenarbeit der Stadtwerke mit dem städtischen Amt für Familie
und Soziales ist intensiv und jederzeit lösungsorientiert.
Zudem wären bei der Umsetzung eines Nothilfefonds durch die Stadtwerke
umfangreiche Informationen der Sozialbehörden notwendig, was aus datenschutzrechtlichen
Gründen sehr problematisch wäre.
Die Stadtwerke könnten sich jedoch vorstellen, im Rahmen ihrer regelmäßigen
Spendenaktivitäten, Spenden in einen Nothilfefonds zu leisten, aus dem bedürftige
Personen Mittel erhalten, um ihre Rechnungen bei den Stadtwerken
für Energie und Wasser zu bezahlen. Für weitere Spenden soll geworben werden.
Die Betroffenen können sich an das Amt für Familie und Soziales, Fachstelle
für Wohnungsnotfälle (Amtsgebäude Spital, Zi. 1.22 – 1.24) wenden. Hier werden
bereits Wohnungsnotfälle bei Miet-, Strom- und Gasschulden beraten, so
dass eine übergreifende Hilfe für die meist zusammen auftretenden Wohnungsprobleme
angeboten werden kann.
In der Beratung werden die finanziellen Ressourcen der Haushalte und evtl.
weitere finanzielle Hilfsmöglichkeiten abgeklärt. Zudem werden die Möglichkeiten
einer ratenweisen Rückzahlung der Schulden geprüft. Vorrangige Hilfen,
insbesondere Darlehen nach § 34 SGB XII oder § 22 SGB II werden beantragt.
Sollten diese Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen, könnte auf den Nothilfefonds
zurückgegriffen werden.
Die Inanspruchnahme könnte auf Vorschlag der „Fachstelle für Wohnungsnotfälle“
über den „Förderverein Begegnungsstätte St. Elisabeth e.V.“ erfolgen.
Das Darlehen bzw. der Zuschuss würde dann direkt an den Gläubiger (i.d.R.
Stadtwerke Schwäbisch Gmünd) ausgezahlt.
Der „Förderverein Begegnungsstätte St. Elisabeth e.V.“ engagiert sich für
Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Er arbeitet
eng mit der Caritas Beratungsstelle für Wohnungslose und der Fachstelle für
Wohnungssicherung zusammen. Dadurch wird ein größtmögliches Netz an
Hilfsangeboten geschaffen.
Die Voraussetzung für die die Inanspruchnahme des Nothilfefonds könnten
wie folgt definiert werden:
– Geringes Einkommen bzw. Mittellosigkeit der Betroffenen gem. § 53 der
Abgabenordnung (AO).
– Keine Hilfe über gesetzliche Maßnahmen z.B. SGB II oder SGB XII ist nicht
möglich bzw. abgelehnt,
– Komplette Tilgung der Schulden durch das Nothilfe-Darlehen bzw. den
Nothilfe-Zuschuss, damit keine weitere Sperre droht.
– Sicherstellung der Zahlung der laufenden Abschläge, z.B. durch
39
Abtretung, Dauerauftrag, etc.
– Bei Darlehen: Vereinbarung über die Rückzahlung des Darlehens in
angemessenen Raten (monatlich 20,00 € – 50,00 €)
Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des Nothilfefonds könnte nach
dessen Einrichtung im Rahmen eines kleinen Gremiums aus Vertretern des
Gemeinderates und dem Amt für Familie und Soziales erfolgen.
48. Spartarif für Gmünder Naturstrom
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd beschließt die Stadtwerke
mit der Aufgabe zu betreuen, einen Spartarif für den Gmünder Naturstrom
umzusetzen. Es gibt bereits Spartarife für den längerfristigen Bezug von
Graustrom (Atomstrom), jedoch nicht für das Produkt des Gmünder Naturstroms.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ökostromprodukt der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd – Gmünder Natur-
Strom – ist ein glaubwürdiges und erfolgreich eingeführtes Ökostromprodukt.
Die wesentlichen Eigenschaften sind:
· Herkunft des Stroms aus regionalen Wasserkraftanlagen und BHKWs
· 1,50 Cent je verkaufte Kilowattstunde werden in neue regenerative Erzeugungsanlagen
in der Region investiert (garantierte Mittelverwendung)
· Der TÜV Süd zertifiziert die Werthaltigkeit des Produkts und sorgt für
Glaubwürdigkeit
Voraussetzung für den Erhalt der TÜV-Zertifizierung ist die bei Ökostromprodukten
übliche kurze Vertragslaufzeit von 3 Monaten (die günstigsten Anbieter
lt. verivox bieten großteils nur 1 Monat bis 6 Wochen, was die Kundenerwartung
nach kurzer Vertragsbindung widerspiegelt!). Bei mit einem Spartarif
einhergehenden längeren Vertragslaufzeiten ist die Zertifizierung des TÜVs
nicht mehr erhältlich. Eine Zertifizierung durch einen etablierten Anbieter ist
für die Stadtwerke jedoch unabdingbar für eine glaubwürdige Vermarktung
des Produkts.
Darüber hinaus ist die regionale Wasserkraftstromerzeugung als die jetzige
Haupterzeugungsquelle des Produkts mit rd. 300.000 kWh/a limitiert, so dass
eine spürbar höhere Verkaufsmenge mit den jetzigen Eigenschaften nicht realisierbar
wäre und eine veränderte Vermarktung notwendig machen würde.
Eine Ergänzung der jetzigen Herkunftsstrommenge durch die Bereitstellung
zusätzlichen KWK-Stroms bzw. durch extern zugekauften Wasserkraftstrom
würde die wesentlichen Eigenschaften des Produkts a) Regionalität und b) ei40
genen Wasserkraftstrom konterkarieren und sollte aus Sicht der Stadtwerke
nicht vorgenommen werden.
Hinzu kommt, dass das Produkt Gmünder Naturstrom unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten eng kalkuliert ist. Wesentliche Eigenschaft des Produkts ist
es, dass vom Verkaufserlös 1,5 Cent je verkaufte Kilowattstunde in neue regenerative
Erzeugungsanlagen investiert werden. Bei einer Reduzierung des
Verkaufserlöses würde entsprechend des Absenkungsbetrags eine Unterdeckung
erfolgen, welche die Stadtwerke alleine zu tragen haben.
Aus den genannten Gründen sollte ein Spartarif aus Sicht der Stadtwerke für
den Gmünder NaturStrom nicht eingeführt
52. Vermögenssteuer
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd spricht sich eindringlich
für die Einführung einer Vermögenssteuer aus und tritt öffentlichkeitswirksam
dem Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“ bei.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich gegenüber der Landes- und
Bundesregierung für die Einführung einer Vermögenssteuer entsprechend
einzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Steuergesetzgebung in der Frage der Vermögenssteuer liegt nicht in der
Zuständigkeit der Stadt und ist damit keine örtliche Angelegenheit. Die Verwaltung
rät deshalb davon ab, zu diesem Thema eine Resolution des Gemeinderates
zu verabschieden.